1. BVG-Revision

Neuerungen in der Beruflichen Vorsorge
1. BVG-Revision per 01.01.2005

Nachdem das Parlament am 03. Oktober 2003 die 1. BVG-Revision verabschiedet hat, tritt diese am 01. Januar 2005 in Kraft. Über die wichtigsten zu erwartenden Änderungen wollen wir Sie schon heute informieren. Hier beziehen wir uns auf die gesetzlichen Bestimmungen. Die Vorsorgereglementen konnten bereits heute über obligatorische Leistungen und Anspruchsvoraussetzungen vorsehen.

1. Neue BVG-Grenzwerte

Um im Rahmen des BVG versichert zu werden muss die Eintrittsschwelle von CHF 19'350.— (bisher CHF 25'320.--) überschritten werden.

Der Koordinationsabzug wird auf CHF 22'575.— festgesetzt.

Der maximale anrechenbare AHV-Jahreslohn beträgt neu CHF 77'400.—.

Somit sind neu Arbeitnehmer mit einen AHV-Jahreslohn zwischen CHF 19'350.— und CHF 22'575.— zum minimal versicherten Jahreslohn von CHF 3'225.— versichert.

Der maximale versicherte Jahreslohn beträgt neu CHF 54'825.—.


  Bis 31.12.2004 Ab 01.01.2005*
Eintrittswelle CHF 25'320.00 CHF 19'350.00
Koordinationsabzug CHF 25'320.00 CHF 22'575.00
max. anrechenbarer AHV-Jahreslohn CHF 75'960.00 CHF 77'400.00
min. versicherter Jahreslohn CHF 3'165.00 CHF 3'225.00
max. versicherter Jahreslohn CHF 50'640.00 CHF 54'825.00

Beispiele zur Berechnung des versicherten Jahreslohnes

Formel für die Berechnung:
Jahreslohn - Koordinationsabzug = Versicherten Jahreslohn (max. CHF 50'640.00)


     
CHF 90'000.00 AHV-Jahreslohn 90'000 - 25'320 = max. 50'640 90'000 - 22'575 = max. 54'825
CHF 60'000.00 AHV-Jahreslohn 60'000 - 25'320 = 34'680 60'000 - 22'575 = 37'425
CHF 26'000.00 AHV-Jahreslohn 26'000 - 25'320 = min. 3'165 26'000 - 22'575 = 3'425
CHF 19'000.00 AHV-Jahreslohn Nicht versichert 19'000 - 22'575 = min. 3'225

* Diese Beiträge sind abhängig von der maximalen AHV-Altersrente, wie sie per 01.01.2005 Gültigkeit haben wird.


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