Änderungen ab 2005

Neue Wahlfranchisen bei Krankenkassen ab 2005

Die Wahlfranchisen der Krankenkassen werden ab Januar 2005 neu abgestuft. Wer heute eine Wahlfranchise hat, die im nächsten Jahr nicht mehr existiert, muss seiner Krankenversicherung mitteilen, welche neue Franchise er möchte.

Neu kann nun eine Wahlfranchise von 500, 1000, 1500 (wie bisher), 2000 oder 2500 Franken gewählt werden. Diese Franchisen ersetzen die bisherige Abstufung 400, 600, 1200 und 1500 Franken, wie beim Bundesamt für Gesundheit auf Anfrage zu erfahren war.

Versicherte mit einer Franchise von bisher 400, 600 oder 1200 Franken müssen von sich aus aktiv werden und sich für einen neuen Betrag entscheiden. Bis zum 31. Oktober werden die Krankenkassen ihre Kunden darüber informieren und die neuen Angebote präsentieren.

Meldet ein Versicherter bis dahin nicht an, welche neue Wahlfranchise er haben möchte, bekommt er automatisch jene zugeteilt, die seiner alten am nächsten ist. Falls der Unterschied zwischen der tieferen und der höheren Franchise gleich hoch ist, gilt die höhere.

So erhält beispielsweise ein Versicherter, der bis anhin eine Franchise von 400 Franken hatte, neu eine Franchise von 500 Franken zugeteilt.

"Es besteht die Gefahr, dass sich viele Versicherte über nur wenig steigende oder gar sinkende Prämien freuen und dabei übersehen, dass sie ein höheres Risiko (eine höhere Franchise) auf sich nehmen." Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestfranchise bleibt bei 300 Franken.

 

Diese Seite drucken