1. BVG-Revision

Neuerungen in der Beruflichen Vorsorge
1. BVG-Revision per 01.01.2005

Nachdem das Parlament am 03. Oktober 2003 die 1. BVG-Revision verabschiedet hat, tritt diese am 01. Januar 2005 in Kraft. Über die wichtigsten zu erwartenden Änderungen wollen wir Sie schon heute informieren. Hier beziehen wir uns auf die gesetzlichen Bestimmungen. Die Vorsorgereglementen konnten bereits heute über obligatorische Leistungen und Anspruchsvoraussetzungen vorsehen.

1. Neue BVG-Grenzwerte

Um im Rahmen des BVG versichert zu werden muss die Eintrittsschwelle von CHF 19'350.— (bisher CHF 25'320.--) überschritten werden.

Der Koordinationsabzug wird auf CHF 22'575.— festgesetzt.

Der maximale anrechenbare AHV-Jahreslohn beträgt neu CHF 77'400.—.

Somit sind neu Arbeitnehmer mit einen AHV-Jahreslohn zwischen CHF 19'350.— und CHF 22'575.— zum minimal versicherten Jahreslohn von CHF 3'225.— versichert.

Der maximale versicherte Jahreslohn beträgt neu CHF 54'825.—.

 

  Bis 31.12.2004  Ab 01.01.2005* 
Eintrittswelle  CHF 25'320.00  CHF 19'350.00  
Koordinationsabzug  CHF 25'320.00  CHF 22'575.00  
max. anrechenbarer AHV-Jahreslohn  CHF 75'960.00  CHF 77'400.00  
min. versicherter Jahreslohn  CHF 3'165.00   CHF 3'225.00  
max. versicherter Jahreslohn  CHF 50'640.00  CHF 54'825.00  

 

Beispiele zur Berechnung des versicherten Jahreslohnes

Formel für die Berechnung:
Jahreslohn - Koordinationsabzug = Versicherten Jahreslohn (max. CHF 50'640.00)

 

     
CHF 90'000.00 AHV-Jahreslohn  90'000 - 25'320 = max. 50'640   90'000 - 22'575 = max. 54'825 
CHF 60'000.00 AHV-Jahreslohn  60'000 - 25'320 = 34'680   60'000 - 22'575 = 37'425  
CHF 26'000.00 AHV-Jahreslohn  26'000 - 25'320 = min. 3'165  26'000 - 22'575 = 3'425  
CHF 19'000.00 AHV-Jahreslohn  Nicht versichert  19'000 - 22'575 = min. 3'225 

 

* Diese Beiträge sind abhängig von der maximalen AHV-Altersrente, wie sie per 01.01.2005 Gültigkeit haben wird.

 

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